Ausfertigungsdatum: 15.10.2001
(1) Die Ausbildung wird wie folgt durchgeführt:
1. | Grundlehrgang Schule für Verfassungsschutz | 2 1/2 Monate, |
2. | Praktikum I Bundesamt für Verfassungsschutz | 6 Monate, |
3. | Aufbaulehrgang Schule für Verfassungsschutz | 1 Monat, |
4. | Praktikum II Bundesamt für Verfassungsschutz | 12 Monate, |
5. | Abschlusslehrgang Schule für Verfassungsschutz | 2 1/2 Monate. |
(2) Der Grundlehrgang schließt mit der Zwischenprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes ist.
(3) Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung.