(LAP-mDVerfSchV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausfertigungsdatum: 15.10.2001


§ 13 LAP-mDVerfSchV Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1) Die Ausbildung wird wie folgt durchgeführt:

1.Grundlehrgang Schule für Verfassungsschutz2 1/2 Monate,
2.Praktikum I Bundesamt für Verfassungsschutz6 Monate,
3.Aufbaulehrgang Schule für Verfassungsschutz1 Monat,
4.Praktikum II Bundesamt für Verfassungsschutz12 Monate,
5.Abschlusslehrgang Schule für Verfassungsschutz2 1/2 Monate.
Während der Praktika werden zusätzliche praxisbezogene Lehrveranstaltungen nach Maßgabe des § 23 durchgeführt.

(2) Der Grundlehrgang schließt mit der Zwischenprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes ist.

(3) Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung.