(LAP-mDVerfSchV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausfertigungsdatum: 15.10.2001


§ 1 LAP-mDVerfSchV Laufbahnämter

(1) Die Laufbahn des mittleren Dienstes im Verfassungsschutz des Bundes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.

(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

1.im VorbereitungsdienstRegierungssekretäranwärterin/Regierungssekretäranwärter
2.in der Probezeit bis zur AnstellungRegierungssekretärin zur Anstellung (z. A.)/ Regierungssekretär zur Anstellung (z. A.)
3.im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 6)Regierungssekretärin/Regierungssekretär
3.in den Beförderungsämtern der 
 a)Besoldungsgruppe A 7Regierungsobersekretärin/Regierungsobersekretär
 b)Besoldungsgruppe A 8Regierungshauptsekretärin/Regierungshauptsekretär
 c)Besoldungsgruppe A 9Amtsinspektorin/Amtsinspektor.

(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.