(LAP-hDEUKV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse

Ausfertigungsdatum: 12.03.2002


§ 19 LAP-hDEUKV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.