Ausfertigungsdatum: 12.03.2002
Nach bestandener Prüfung werden - unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe - Referendarinnen zu Technischen Verwaltungsrätinnen zur Anstellung (z. A.) und Referendare zu Technischen Verwaltungsräten zur Anstellung (z. A.) ernannt.