(LAP-gehDEUKV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse

Ausfertigungsdatum: 12.03.2002


§ 16 LAP-gehDEUKV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.