In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 
        
            - 1.
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                die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und 
- 2.
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                die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.