(LAP-gDVerfSchV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausfertigungsdatum: 11.10.2001


§ 22 LAP-gDVerfSchV Praxisbezogene Lehrveranstaltungen

(1) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen betragen in der Regel 300 Lehrstunden und haben zum Ziel, die in den Fachstudien und in den Praktika gewonnenen Kenntnisse in enger Beziehung zur Praxis zu vertiefen (Praxissimulationen). Die Lehrveranstaltungen und der praktische Einsatz am Arbeitsplatz werden aufeinander abgestimmt.

(2) Studiengebiete der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen sind insbesondere:

1.
Einführungsseminar,
2.
Informationsverarbeitung,
3.
Gesprächsführung,
4.
Observation,
5.
nachrichtendienstliche Einsatztechnik und
6.
Kommunikation/Kooperation.