(LAP-gDVerfSchV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausfertigungsdatum: 11.10.2001


§ 10 LAP-gDVerfSchV Urlaub während des Vorbereitungsdienstes

Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.