(LAP-gDVerfSchV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausfertigungsdatum: 11.10.2001


§ 1 LAP-gDVerfSchV Laufbahnämter

(1) Die Laufbahn des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz des Bundes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.

(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

1.im VorbereitungsdienstRegierungsinspektoranwärterin/ Regierungsinspektoranwärter,
2.in der Probezeit bis zur AnstellungRegierungsinspektorin zur Anstellung (z. A.)/ Regierungsinspektor zur Anstellung (z. A.),
3.im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 9)Regierungsinspektorin/ Regierungsinspektor,
4.in den Beförderungsämtern der 
 a)Besoldungsgruppe A 10Regierungsoberinspektorin/ Regierungsoberinspektor,
 b)Besoldungsgruppe A 11Regierungsamtfrau/ Regierungsamtmann,
 c)Besoldungsgruppe A 12Regierungsamtsrätin/Regierungsamtsrat,
 d)Besoldungsgruppe A 13Regierungsoberamtsrätin/ Regierungsoberamtsrat.

(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.