(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
    
        (2) Bewerbungen sind an den Bundesnachrichtendienst zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen: 
        
            - 1.
- 
                ein tabellarischer Lebenslauf, 
- 2.
- 
                ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll, 
- 3.
- 
                Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses und der Zeugnisse über die Tätigkeit seit der Schulentlassung, 
- 4.
- 
                gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters, 
- 5.
- 
                gegebenenfalls eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als behinderter Mensch oder schwerbehinderter Mensch und 
- 6.
- 
                gegebenenfalls eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes.