(LAP-gDBNDV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst

Ausfertigungsdatum: 05.12.2006


§ 46 LAP-gDBNDV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.