(1) Die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes mit den Fachrichtungen
- 1.
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Hochbau,
- 2.
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Bauingenieurwesen,
- 3.
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Maschinenbau/Versorgungstechnik und
- 4.
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Elektrotechnik/Nachrichtentechnik
umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
- 1.
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im Vorbereitungsdienst Bauoberinspektoranwärterin/Bauoberinspektoranwärter,
- 2.
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in der Probezeit Bauoberinspektorin bis zur Anstellung zur Anstellung (z. A.)/Bauoberinspektor zur Anstellung (z. A.),
- 3.
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im Eingangsamt Bauoberinspektorin/(Besoldungsgruppe A 10) Bauoberinspektor,
- 4.
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in den Beförderungsämtern der
- a)
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Besoldungsgruppe A 11 Bauamtfrau/Bauamtmann,
- b)
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Besoldungsgruppe A 12 Bauamtsrätin/Bauamtsrat,
- c)
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Besoldungsgruppe A 13 Bauoberamtsrätin/Bauoberamtsrat.
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.