Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung (KWKGGebV)
Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der KWK-Ausschreibungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 02.04.2002


§ 4 KWKGGebV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 1. Oktober 2021 außer Kraft.