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< § 4

Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO)
Verordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes

Ausfertigungsdatum: 11.08.2009


Schlussformel KVBEVO

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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