KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung (KV/PVPauschBeitrV)
Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für die Dauer einer fortbestehenden Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst

Ausfertigungsdatum: 03.03.1998


§ 7 KV/PVPauschBeitrV Abrechnungszeiträume bis 2008

Für die Abrechnungszeiträume bis einschließlich 2008 ist, vorbehaltlich des § 6, diese Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden.