(KultgSchKonvG)
Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Ausfertigungsdatum: 11.04.1967


Art 1 KultgSchKonvG

Der in Den Haag am 14. Mai 1954 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten nebst Protokoll wird zugestimmt. Die Konvention und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.