Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Beurteilen von Pelzfellen und Leder unter Beachtung der Artenschutzbestimmungen,
- 6.
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Entwerfen und Entwickeln von Arbeitsmustern,
- 7.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 8.
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Bereitstellen und Kombinieren von Werk- und Hilfsstoffen,
- 9.
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Vorbereiten und Nachbehandeln von Werkstoffen,
- 10.
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Schneiden und Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen,
- 11.
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Nähen von Werkstücken,
- 12.
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Fertigen von Werkstücken,
- 13.
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Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten und Maschinen,
- 14.
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Qualitätssicherung.