Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
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                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Beurteilen von Pelzfellen und Leder unter Beachtung der Artenschutzbestimmungen, 
- 6.
- 
                Entwerfen und Entwickeln von Arbeitsmustern, 
- 7.
- 
                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 
- 8.
- 
                Bereitstellen und Kombinieren von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 9.
- 
                Vorbereiten und Nachbehandeln von Werkstoffen, 
- 10.
- 
                Schneiden und Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 11.
- 
                Nähen von Werkstücken, 
- 12.
- 
                Fertigen von Werkstücken, 
- 13.
- 
                Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten und Maschinen, 
- 14.
- 
                Qualitätssicherung.