(KürschAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk

Ausfertigungsdatum: 13.02.1997


§ 2 KürschAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Kürschner/Kürschnerin wird staatlich anerkannt.