Ausfertigungsdatum: 16.06.2009
§ 5 und § 6 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 5.8 dieser Verordnung treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft. Die §§ 3 und 6 treten am 31. Dezember 2012 außer Kraft.