Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen

Ausfertigungsdatum: 16.06.2009


§ 7 KÜO Begriffsbestimmungen

Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die in Anlage 4 aufgeführten Begriffsbestimmungen zugrunde zu legen.