(KüchMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin

Ausfertigungsdatum: 05.08.2003


§ 7 KüchMeistPrV Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Die "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen" sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.