Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

Ausfertigungsdatum: 27.07.1981


§ 56 KSVG

(1) (weggefallen)

(2) § 5 Abs. 1 Nr. 8 ist nicht auf Personen anzuwenden, die ihr Studium vor dem 1. Juli 2001 aufgenommen haben.