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(KStoffVerfMAusbV 2012)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik und zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Ausfertigungsdatum: 21.05.2012


§ 2 KStoffVerfMAusbV 2012 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

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