Ausfertigungsdatum: 13.05.2014
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 525-526)
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(Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Herr/Frau .......... | |
geboren am .......... | in .......... |
hat am .......... | die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss |
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk vom 13. Mai 2014 (BGBl. I S. 515) mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Gesamtnote: ..........
Punkte | Note | |||
I. | Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | .......... | ||
Prüfungsbereiche: | ||||
Rechtsbewusstes Handeln | .......... | |||
Betriebswirtschaftliches Handeln | .......... | |||
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | .......... | |||
Zusammenarbeit im Betrieb | .......... | |||
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten | .......... | |||
(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“) |
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Punkte* | Note | |||
II. | Handlungsspezifische Qualifikationen | |||
Integrative Situationsaufgaben | ||||
1. Schriftliche Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich
„Technik“ mit dem Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt .......... |
.......... |
.......... |
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2. Schriftliche Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich
„Organisation“ |
.......... |
.......... |
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3. Situationsbezogenes Fachgespräch aus dem Handlungsbereich
„Führung und Personal“ |
.......... |
.......... |
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(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“) |
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III. | Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen | |||
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 2 Absatz 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Prüfung am .......... in ..........
vor .......... erbracht. |
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum .......... |
Unterschrift(en) .......... |
(Siegel der zuständigen Stelle) |
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