Krankenpflegegesetz (KrPflG)
Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege

Ausfertigungsdatum: 16.07.2003


§ 22 KrPflG Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

Für die Ausbildung zu den in diesem Gesetz geregelten Berufen findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.