Kriminallaufbahnverordnung (KrimLV)
Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 18.09.2009


§ 7 KrimLV Höherer Kriminaldienst

Der Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst besteht aus einer fachpraktischen Ausbildungsphase und dem Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ (Public Administration – Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei. § 14 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.