Kriminallaufbahnverordnung (KrimLV)
Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 18.09.2009


§ 14 KrimLV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.