(KrimBekAbkUSAAG)
Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität

Ausfertigungsdatum: 11.09.2009


§ 4 KrimBekAbkUSAAG Automatisierter Abruf von DNA-Identifizierungsmustern

DNA-Identifizierungsmuster dürfen über die Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes hinaus auch für einen automatisierten Abruf nach Artikel 7 des Abkommens vom 1. Oktober 2008 verwendet werden.