(KrFrHemmGErgG)
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen

Ausfertigungsdatum: 30.03.1951


§ 4 KrFrHemmGErgG

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. März 1951 in Kraft.