(KrFArbZG)
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Ausfertigungsdatum: 11.07.2012


§ 4 KrFArbZG Ruhezeiten

Die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten bestimmen sich nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer sowie nach dem AETR.