(KrArchG)
Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts

Ausfertigungsdatum: 06.01.1988


§ 3 KrArchG Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.