(KraftwPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin

Ausfertigungsdatum: 19.02.2001


§ 10 KraftwPrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.