Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (KraftfAusbV 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin

Ausfertigungsdatum: 19.04.2001


§ 9 KraftfAusbV 2001 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.