Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (KraftfAusbV 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin

Ausfertigungsdatum: 19.04.2001


§ 5 KraftfAusbV 2001 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.