Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge,
- 6.
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Vorbereiten und Durchführen der Beförderung,
- 7.
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Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen,
- 8.
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Rechtsvorschriften im Straßenverkehr,
- 9.
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Kundenorientiertes Verhalten,
- 10.
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Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen,
- 11.
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Betriebliche Planung und Logistik,
- 12.
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Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung,
- 13.
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Qualitätssichernde Maßnahmen.