Keramikprüftechnologenausbildungsverordnung (KPrüfTechnAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik

Ausfertigungsdatum: 23.11.2017


§ 2 KPrüfTechnAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.