Ausfertigungsdatum: 23.11.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Probennahme und Proben-
vorbereitung mit | 10 Prozent, |
Physikalische, chemische und
keramische Prüfungen mit | 40 Prozent, |
Prüftechnik mit | 40 Prozent sowie |
Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Prüftechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn