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Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV)
Verordnung über das Verfahren zur Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der registrierten Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Anträgen auf Genehmigung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln

Ausfertigungsdatum: 12.07.2017


§ 12 KPBV (bedingt zukünftig in Kraft)

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