(KosmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin

Ausfertigungsdatum: 09.01.2002


§ 6 KosmAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.