Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen

Ausfertigungsdatum: 12.04.2016


Inhaltsübersicht KonzVgV

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§  1Gegenstand und Anwendungsbereich
§  2Berechnung des geschätzten Vertragswerts
§  3Laufzeit von Konzessionen
§  4Wahrung der Vertraulichkeit
§  5Vermeidung von Interessenkonflikten
§  6Dokumentation und Vergabevermerk
Unterabschnitt 2Kommunikation
§  7Grundsätze der Kommunikation
§  8Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§  9Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 10Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 11Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 2Vergabeverfahren
Unterabschnitt 1Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 12Allgemeine Grundsätze
§ 13Verfahrensgarantien
§ 14Umgehungsverbot
Unterabschnitt 2Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 15Leistungsbeschreibung
§ 16Vergabeunterlagen
§ 17Bereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 18Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen
Unterabschnitt 3Bekanntmachungen
§ 19Konzessionsbekanntmachung
§ 20Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung
§ 21Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession
§ 22Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
§ 23Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Unterabschnitt 4Auswahlverfahren und Zuschlag
§ 24Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 25Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe
§ 26Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
§ 27Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 28Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
§ 29Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote
§ 30Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
§ 31Zuschlagskriterien
§ 32Aufhebung von Vergabeverfahren
Abschnitt 3Ausführung der Konzession
§ 33Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt 4Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 34Übergangsbestimmung für die elektronische Kommunikation und elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 35Elektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen
§ 36Fristberechnung