Ausfertigungsdatum: 12.04.2016
§ 1 | Gegenstand und Anwendungsbereich |
§ 2 | Berechnung des geschätzten Vertragswerts |
§ 3 | Laufzeit von Konzessionen |
§ 4 | Wahrung der Vertraulichkeit |
§ 5 | Vermeidung von Interessenkonflikten |
§ 6 | Dokumentation und Vergabevermerk |
§ 7 | Grundsätze der Kommunikation |
§ 8 | Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel |
§ 9 | Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren |
§ 10 | Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation |
§ 11 | Allgemeine Verwaltungsvorschriften |
§ 12 | Allgemeine Grundsätze |
§ 13 | Verfahrensgarantien |
§ 14 | Umgehungsverbot |
§ 15 | Leistungsbeschreibung |
§ 16 | Vergabeunterlagen |
§ 17 | Bereitstellung der Vergabeunterlagen |
§ 18 | Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen |
§ 19 | Konzessionsbekanntmachung |
§ 20 | Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung |
§ 21 | Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession |
§ 22 | Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen |
§ 23 | Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen |
§ 24 | Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften |
§ 25 | Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe |
§ 26 | Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen |
§ 27 | Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten |
§ 28 | Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote |
§ 29 | Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote |
§ 30 | Unterrichtung der Bewerber oder Bieter |
§ 31 | Zuschlagskriterien |
§ 32 | Aufhebung von Vergabeverfahren |
§ 33 | Vergabe von Unteraufträgen |
§ 34 | Übergangsbestimmung für die elektronische Kommunikation und elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten |
§ 35 | Elektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen |
§ 36 | Fristberechnung |