Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen

Ausfertigungsdatum: 12.04.2016


§ 11 KonzVgV Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über die zu verwendenden elektronischen Mittel (Basisdienste für die elektronische Konzessionsvergabe) sowie über die einzuhaltenden technischen Standards erlassen.