Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerCHEV)
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Ausfertigungsdatum: 20.12.2010


§ 3 KonsVerCHEV Schenkungen von Geschäftsbetrieben

Die für Erbschaftsfälle geltenden Regelungen des Erbschaftsteuerabkommens (§ 1 Absatz 2) sind auch für Schenkungen von Geschäftsbetrieben entsprechend anzuwenden.