(KonjAusglRV 1970)
Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970

Ausfertigungsdatum: 21.04.1970


§ 4 KonjAusglRV 1970

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.