(KonjAusglRFrV)
Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970

Ausfertigungsdatum: 13.11.1974


§ 3 KonjAusglRFrV

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.