(KonjAusglRFrV 2)
Zweite Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970

Ausfertigungsdatum: 08.10.1975


§ 3 KonjAusglRFrV 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.