(KondAusbV 2003)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin

Ausfertigungsdatum: 03.06.2003


§ 6 KondAusbV 2003 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.