Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik, 
- 6.
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                Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, 
- 7.
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                Qualitätssichernde Maßnahmen, 
- 8.
- 
                Umsetzen von Hygienevorschriften, 
- 9.
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                Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten, 
- 10.
- 
                Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien, 
- 11.
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                Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen, 
- 12.
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                Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen, 
- 13.
- 
                Herstellen von Füllungen und Cremes, 
- 14.
- 
                Überziehen von Konditoreierzeugnissen, 
- 15.
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                Herstellen von Salz-, Käse- und Partygebäck, 
- 16.
- 
                Kundenberatung und Verkauf, 
- 17.
- 
                Gestalten von Torten und Konditoreierzeugnissen, 
- 18.
- 
                Herstellen von Spezial- und Dauergebäck, 
- 19.
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                Herstellen von Marzipan-, Schokoladen- und Nougaterzeugnissen, 
- 20.
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                Entwerfen und Herstellen von Zuckererzeugnissen, 
- 21.
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                Herstellen von Pralinen, 
- 22.
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                Herstellen von Speiseeis und Speiseeiserzeugnissen, 
- 23.
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                Herstellen von Süßspeisen, 
- 24.
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                Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe.