Konzernabschlussbefreiungsverordnung (KonBefrV)
Verordnung über befreiende Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte von Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Ausfertigungsdatum: 15.11.1991


§ 4 KonBefrV

Diese Verordnung ist letztmalig anzuwenden auf Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2016 beginnen.