(KohleUGrV)
Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau

Ausfertigungsdatum: 07.01.1969


§ 7 KohleUGrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.