Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung (KlaCembAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin

Ausfertigungsdatum: 08.06.2017


§ 8 KlaCembAusbV Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Bauteilen und
2.
Teilbereiche stimmen.